Berufsvorbereitung
Berufsvorbereitung – Überblick
Die Berufsvorbereitung ermöglicht und erleichtert Jugendlichen den Einstieg in das Berufsleben. Ziel der Berufsvorbereitung ist es, Jugendliche in ein Ausbildungsverhältnis zu bringen. Hierfür arbeitet die Berufsschule mit Kooperationspartnern zusammen, die spezielle Kenntnisse über das Berufsleben vermitteln und darüber hinaus eine sozialpädagogische Betreuung anbieten.
An der Staatlichen Berufsschule Weißenburg gibt es zu diesem Zweck:
- Berufsvorbereitungsklassen (BVJ/k) – für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis
- Berufsintegrationsklassen (BIK/V, BIK) – für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis mit Sprachförderbedarf
Links für zusätzliche Informationen
- Schulanmeldung online
- Stundenplan bzw. Vertretungsplan online
- Der Download-Bereich der Berufsvorbereitung enthält:
- Unterrichtstage der verschiedenen Klassen
- Unterrichtszeiten an der Berufsschule
- Lehrpläne
- Elternbrief BVJ des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Berufsvorbereitungsklassen (BVJ/k) - Vollzeitunterricht
BVJ/k für berufsschulpflichtige Schüler:innen, ohne Ausbildungsverhältnis
Das Berufsvorbereitungsjahr ist ab dem Schuljahr 2020/21 ein Pflichtschuljahr für alle berufsschulpflichtigen Jugendlichen ohne Ausbildungsverhältnis. Es dauert ein Jahr und findet in vollzeitschulischer Form statt.
An drei Tagen in der Woche besuchen die Schüler:innen den Unterricht der Berufsschule in Weißenburg bzw. Gunzenhausen, an zwei weiteren Tagen absolvieren sie sogenannte Werkstatttage bzw. ein betriebliches Praktikum entsprechend ihren Berufswünschen. Die Werkstatttage bzw. die Praktika werden von unserem Kooperationspartner, dem Kolping-Bildungswerk organisiert. Dabei können sie mehrere Berufsrichtungen kennenlernen.
Das Berufsvorbereitungsjahr konzentriert sich auf die Vermittlung von Grundfähigkeiten, die für den Start in eine erfolgreiche Berufsausbildung wichtig sind und führt bei erfolgreicher Teilnahme zum Mittelschulabschluss. Nach dem Abschluss des BVJ/k haben die Schüler:innen ihre Schulpflicht erfüllt. Sofern sie das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Anschluss an das BVJ/k eine Ausbildung beginnen, werden sie allerdings wieder schulpflichtig.
Inhalte und Schwerpunkte
1. Schwerpunkt: Berufsorientierung und Berufswahl
- Betriebspraktika in unterschiedlichen Bereichen
- Bewerbungstraining
- Vorbereitung auf das Berufsleben
2. Schwerpunkt: Stärkung der Lern- und Arbeitstechniken
- Methodentraining
- Förderung der Schlüsselqualifikationen: Selbständigkeit, Zuverlässigkeit und Kommunikationsfähigkeit
3. Schwerpunkt: Stärkung der Allgemein- und Grundlagenbildung
- Deutsch
- Sozialkunde
- Werteerziehung
- Datenverarbeitung
- Mathematische Grundlagen
Anmeldung
Die Anmeldung für die Berufsvorbereitungsklassen findet an der Berufsschule Weißenburg statt und erfolgt bei Jugendlichen unter 18 Jahren durch einen Erziehungsberechtigten oder ab 18 Jahren durch den/die Schüler:in selbst.
Zur Anmeldung sind bitte folgende Unterlagen mitzubringen:
- schriftliche Vollmacht bei Selbstanmeldung (nur, wenn die Anmeldung durch minderjährige Schüler:innen ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten erfolgt)
- letztes Schulzeugnis
- Personalausweis
- Impfpass (Masernschutznachweis)
Hinweise zur Schulpflicht bzw. zur Berufsschulpflicht
Die Schulpflicht wird gem. Art. 36 BayEUG durch den Besuch einer Pflichtschule (Grundschule, Mittelschule und Berufsschule) erfüllt. Nach dem Besuch des BVJ/k ist die Schulpflicht erfüllt und die Jugendliche bzw. der Jugendliche ist vom Besuch der Berufsschule befreit. Die Berufsschulpflicht lebt jedoch wieder auf, wenn vor der Vollendung des 21. Lebensjahres ein Ausbildungsverhältnis entsteht. Nach dem 21. Lebensjahr müssen Auszubildende nicht mehr zur Berufsschule (es besteht keine Berufsschulpflicht), aber sie dürfen zur Berufsschule gehen (Berufsschulberechtigung) gem. Art. 40 BayEUG.
Berufsschulpflichtige ohne Ausbildungsverhältnis können im Einzelfall vom Besuch der Berufsschule befreit werden (auf Antrag bei der zuständigen Berufsschule, Art. 39 Abs. 4 BayEUG),
- bei einem Besuch von Vollzeitlehrgängen, die der Vorbereitung auf staatlich geregelte schulische Abschlussprüfungen dienen,
- nach elf Schulbesuchsjahren, wenn ein Beschäftigungsverhältnis besteht,
- bei vorliegen eines Härtefalls.
Die Volljährigkeit ist für die Schulpflicht nicht entscheidend.
Weitere Informationen zur Berufsvorbereitung in Bayern erhalten Sie über nachfolgenden Link:
Berufsintegrationsklassen (BIK/V und BIK) - Vollzeitunterricht
BIK/V und BIK für berufsschulpflichtige, kürzlich aus dem Ausland zugezogene Schüler:innen
Seit dem Schuljahr 2014/2015 werden an der Staatlichen Berufsschule Weißenburg berufsschulpflichtige Asylbewerber und Geflüchtete sowie andere junge Menschen, die einen vergleichbaren Sprachförderbedarf haben (z. B. neu zugezogene EU-Ausländer), unterrichtet. Für diese Klassen wurde im Schuljahr 2016/2017 die Bezeichnung Berufsintegrationsklassen (BIK) eingeführt.
Ziel ist es dabei im Rahmen eines 2-jährigen Beschulungsangebots diesen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, die Ausbildungsreife zu erlangen, die Berufsschulpflicht zu erfüllen und einen Schulabschluss (Mittelschulabschluss und ggf. externe Teilnahme am Quali) nachzuholen bzw. zu erwerben. Die Schüler besuchen dabei im ersten Jahr des Beschulungsangebots die BIK-Vorklasse (BIK/V) und im zweiten Jahr eine Berufsintegratiosklasse (BIK).
Organisation des Unterrichts
Unterrichtszeit:
- BIK/V: 26 Unterrichtsstunden pro Woche, verteilt auf 5 Tage
- BIK: 18 Unterrichtsstunden pro Woche, verteilt auf 3 Tage (Mo, Do, Fr) sowie 2 Werkstatttage beim Kooperationspartner oder Praktikumstage in einem Betrieb (Di, Mi)
Unterrichtsinhalte
Die Unterrichtsinhalte richten sich nach
- dem Lehrplan für Berufsintegrations- und Sprachintensivklassen (gültig ab 01.08.2017) und
- dem Lehrplan Deutsch für die Berufsschule und Berufsfachschule (gültig ab Schuljahr 2017/2018).
Für weitere Informationen zur Beschulung von Flüchtlingen in Bayern allgemein sowie zu Hintergründen oder auch rechtlichen Vorgaben dienen folgende Links: