Wohnheim
Berufsschüler/-innen, die eine längere Anreise zur Berufsschule haben, bieten wir die Möglichkeit, für die Zeit des Blockunterrichtes in unserem Wohnheim zu übernachten. Dieses wird von erfahrenen, pädagogisch ausgebildeten Mitarbeitern geleitet, die vor allem abends und nachts anwesend sind.
Untergebracht sind die Schüler im Haupthaus mit 27 Plätzen in Ein- und Mehrbettzimmern sowie mit 21 Plätzen in kleineren Wohneinheiten in unmittelbarer Nähe des Haupthauses. Alle Unterkünfte sind zentral in der Stadt gelegen, die Berufsschule ist in ca. 5 Gehminuten zu erreichen.
Das Wohnheim bietet zahlreiche Gelegenheiten sich außerhalb der Schule zu beschäftigen: Billard, Kicker, Tischtennis, Fernsehraum, Hartplatz zum Fußball- und Basketballspielen. Außerdem besteht eine Mitglieschaft beim TV Gunzenhausen, so dass die dortigen Geräte im Fitnessstudio genutzt werden können. In allen Häusern wird kostenloses W-LAN zur Verfügung gestellt. In großzügig angelegten Wohnküchen können die Schüler sich selbst verpflegen, zum Einkaufen gibt es Möglichkeiten ganz in der Nähe.
Für Schüler, die in Firmen an bayerischen Standorten ausgebildet werden, entstehen keine Unterbringungskosten. Für Schüler, die außerhalb Bayerns ausgebildete werden, können die Kosten evtl. von ihrem zuständigen Landratsamt erstattet werden.
Informationen zur Anmeldung erhalten Sie im Sekretariat der Berufsschule (Tel.: 09831 6742-0). Weitergehende Informationen zum Schülerwohnheim können Sie der angehängten Hausordnung entnehmen.
–> Hausordnung des Wohnheims
Übernachtung und Verpflegung
Voraussetzungen (nach § 8 Abs. 3 Satz 2 AVBaySchFG)
Anspruch auf Übernachtung und Verpflegung im Schülerwohnheim hat jeder Schüler/ jede Schülerin eines anerkannten Fachsprengels, der mit öffentlichen Verkehrsmitteln
- mehr als 12 Stunden am Tag unterwegs ist oder
- mehr als 3 Stunden Fahrzeit an jedem Tag aufwenden muss.
Die mit der Benutzung des Schülerwohnheims anfallenden Kosten rechnet der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mit dem jeweils zuständigen Sachaufwandsträger ab.
Regeln und Rahmenbedingungen
Verpflegungszuschuss in Form von Essensmarken
Für die Verpflegung während der Belegungszeit zahlt der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen jedem Schüler/ jeder Schülerin einen Zuschuss im Wert von 4,40 Euro pro Tag – dieser wird in Form von Essensmarken für die Schulmensa gewährt. Diese werden zu Beginn der Blockwoche verteilt. Durch vorzeitige Abreise zu viel erhaltene Essensmarken müssen zurückgegeben werden.
Mitzubringen
Alle Schüler müssen Bettzeug (Laken, Decke, Kissen) sowie Handtücher selbst mitbringen.
Anreise
Die Zimmer können bezogen werden Sonntagabend (19:00-22:00 Uhr) oder montags (ab 16:00 Uhr)
Hausordnung
Die jeweils gültige Hausordnung ist von den Schülern zu beachten.
Schlüsselpfand
Alle Schüler müssen vor dem Bezug des Zimmers zu Beginn der Blockwoche ein Schlüsselpfand von 10 Euro hinterlegen. Dies erhalten sie am Ende der Woche bei der Rückgabe des Schlüssels wieder zurück.
Krankmeldung
Bei Krankheit oder Nichterscheinen ist unbedingt das Wohnheim direkt zu informieren.
Anmeldung
Anmeldung für das Schülerwohnheim
Falls Ihr Auszubildender/ Ihre Auszubildende die oben genannten Voraussetzungen erfüllt und Sie eine Unterbringung im Schülerwohnheim wünschen, so füllen Sie bitte folgendes Formular aus und senden Sie dieses baldmöglichst zurück:
- per Brief an Staatliche Berufsschule Gunzenhausen, Bismarckstraße 24, 91710 Gunzenhausen
- per Mail an verwaltung-gun@bs-af.de
- per Fax an 09831 6742-17
Hier finden Sie das Anmeldeformular zum Download:
Anmeldeformular Wohnheim Download
Hinweis für Schülerinnen und Schüler außerhalb Bayerns
Bei Schülerinnen und Schülern, deren Ausbildungsbetrieb außerhalb Bayerns liegt, werden keine Kosten für das Wohnheim übernommen, sondern müssen vom Ausbildungsbetrieb selbst getragen werden. In diesem Fall erhalten Sie eine Rechnung durch das Landratsamt.
Kontakt
(während unten stehender Geschäftszeiten)
| Adresse: | Luitpoldstraße 13 91710 Gunzenhausen |
| Ansprechpartner: | Daniela Bayerlein Luy, Mikel Denkfelder, Julia Stohl und Anna Strömsdörfer |
| E-Mail: | bswohnheim.gunzenhausen@gmx.de |
| Telefon: |
09831/883 2000 oder 0173/85 75 672 |
Geschäftszeiten:
| So.: | 19:00 – 22:00 Uhr | |
| Mo.-Do. | 7:00 – 9:00 Uhr | 16:00 – 22:00 Uhr |
| Fr.: | 7:00 – 9:00 Uhr |
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