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Freundeskreis

Der Freundeskreis der Wirtschaftsschule ist ein Verein, in dem sich ehemalige Wirtschaftsschüler und Förderer der Wirtschaftsschule organisieren, um Veranstaltungen und Events der WS zu unterstützen. Der Zweck ist es u. a. finanzielle Mittel für die Schülerinnen und Schüler der Wirtschaftsschule zur Verfügung zu stellen – der Förderverein springt dort ein, wo öffentliche Gelder fehlen, zum Beispiel:

  • Beschaffung von Lehrmitteln, Geräten und Materialien
  • Honorierung von besonderen Schülerleistungen, z. B. durch Büchergutscheine
  • Ermöglichung von Betriebsbesichtigungen
  • und vieles mehr.

Mitgliedschaft:

Werden Sie Mitglied in unserem Förderverein.

Mit einem Jahresbeitrag ab 10 Euro oder einer selbstgewählten Spende können Sie unsere Arbeit unterstützen.

Ihre Beiträge und Spenden sind steuerlich abzugsfähig. Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, welche die Bestrebungen des Vereins fördern wollen.

Hier finden Sie den Mitgliedsantrag zum Download:

Download Beitrittserklärung 

Elternbeirat

Der Elternbeirat der Wirtschaftsschule Gunzenhausen wurde in diesem Jahr über die Briefwahl gewählt. Folgende Mitglieder wurden dazu bestimmt:

Mitglieder des Elternbeirates 2020/21 – 2021/22

(in alphabetischer Reihenfolge)

Nr. Nachname Vorname Kind in Klasse(n)
1 Auernhammer Bernd V 10A
2 Böck Silke V 6, V 9B
3 Richter Heike V 9B
4 Röcker Joachim V 9A
5 Wolf Thomas V 7B
6 Jost Rene V 8A,V 10B

Ersatzleute:

7 Karl Daniela V 7B
8 Knoll Karin V 9B

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitglieder des derzeitigen Elternbeirates gerne zur Verfügung:

Neuer Elternbeirat

Am Montag, den 15.03.2021 konnte endliche die konstituierende Sitzung des Elternbeirates stattfinden, die aufgrund der Einschränkungen bisher nicht stattfinden konnte.

Damit sind die obengenannten Mitglieder ihre Ansprechpartner für die Elternbelange.

Ein aktuelles Bild folgt noch.

 

Die Aufgaben des Elternbeirates

Der Elternbeirat ist gemäß BayEUG die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler sowie der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schülerinnen und Schüler einer Schule. Er wirkt mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind. Aufgabe des Elternbeirats ist es insbesondere,

    1. das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler zu wahren,
    2. den Eltern aller Schülerinnen und Schüler oder der Schülerinnen und Schüler einzelner Klassen in besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zur Unterrichtung und zur Aussprache zu geben,
    3. Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten,
    4. durch gewählte Vertreter an den Beratungen des Schulforums teilzunehmen (Art. 69 Abs. 2).
    5. das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen,

Für uns als Schulleitung ist der Elternbeirat seit Jahren ein verlässlicher Partner, mit dem wir vertrauensvoll zum Wohle Ihrer Kinder und unserer Schüler:innen zusammenarbeiten.